Auf Flugreisen gelten für das Handgepäck besondere Bestimmungen. Es dürfen nur Flüssigkeiten in Behältnissen von bis zu 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem verschliessbaren 1-Liter-Plastiksack verstaut werden.
Da stellt sich natürlich die Frage, ob beispielsweise Honig, Frischkäse oder Senf auch als Flüssigkeiten gelten? Die Antwort ist ja.
Achten Sie bei Ihrer Genussreise darauf, welche Köstlichkeiten Sie mit ins Handgepäck nehmen dürfen und welche im aufgegebenen Gepäck befördert werden müssen.
Der Flughafen Zürich hat dazu eine Liste mit den betroffenen Produkten erstellt.
Weitere Infos finden Sie auch auf der Website des Flughafen Zürich.